Neue Widerrufs- und Rückgabebelehrungen ab 04.08.2011

Am 04.08.2011 trat das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in Kraft:

Gemäß § 312e BGB kann danach ein Unternehmer Wertersatz für gezogene Nutzungen künftig nur verlangen, wenn der Verbraucher die Ware auf eine über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgehenden Weise geprüft hat. Gleiches gilt für Verschlechterung der Ware, § 357 Abs. 3 BGB,

In beiden Fällen ist der Verbraucher über diese Rechtsfolge zu belehren. Das gesetzliche Grundmuster der Widerrufsbelehrung lautet gemäß Anlage 1 zu Art. 246 § 2 Abs.3 S.1 EGBGB hinsichtlich der Widerrufsfolgen wie folgt:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. [6] Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. [7] [Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. [8] Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. [9] Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] [10] Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] [2] Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache] [2] , für uns mit deren Empfang.

Das gesetzliche Grundmuster der Rückgabebelehrung lautet gemäß Anlage 2 zu Art. 246 § 2 Abs.3 S.1 EGBGB hinsichtlich der Widerrufsfolgen:

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. [6] Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. [7] Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Der Gesetzgeber gewährt hinsichtlich der Privilegierung des gesetzlichen Musters eine Übergangsfrist von drei Monaten bis zum 04.11.2011.

Bis dahin sollten alle Onlinehändler die Änderung vollzogen haben, schon um die Gefahren von Abmahnungen zu vermeiden.

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