Keine Deckelung von Anwaltskosten

Das LG Berlin lehnte durch Beschluss vom 03.03.2011 (Az: 16 O 433/10*) die Begrenzung von Anwaltskosten auf 100,00 EUR beim Filesharing einer Filmdatei ab.

Es fehle an der nach § 97a Abs. 2 UrhG erforderlichen unerheblichen Rechtsverletzung, wenn ein Filmwerk noch vor der relevanten Verwertungsphase über das Internet öffentlich zugänglich gemacht wird. Die Phase beginne bei einem (Kino-) Film erst mit dem DVD-Verkauf.

Der Beschluss fügt sich in eine Reihe gleichartiger Entscheidungen ein, wie z.B. der Beschluss des OLG Köln vom 27.12.10, (Az: 6 W 155/10),

Damit scheint sich ein Trend der Gerichte zu verstärken, der eine Deckelung der Rechtsanwaltskosten nicht zur Anwendung gelangen lässt.


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