Vollmacht

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Nach § 49b Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung habe ich Sie darüber zu informieren, wenn sich mein Honorar nach dem Gegenstandswert richtet. In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist dies in der Regel der Fall.

Bitte setzen Sie sich diesbezüglich unbedingt vor (!) Mandatserteilung mit mir in Verbindung.

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RA Roland Rodenberg, Abeggstraße 2, 65193 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)611 409 168; Fax: +49 (0)611 409 188