Kosten

Anwälte kosten Geld. Wer soll das bezahlen?
  • Verfügen Sie bereits über eine Rechtsschutzversicherung, trägt diese je nach Vertragsgestaltung die Kosten der rechtlichen Vertretung, falls die Wartezeit erfüllt ist (eventuell mit Ausnahme eines Selbstbehaltes).

    Allerdings werden für den gewerblichen Bereich wegen des hohen Risikos kaum entsprechende Versicherungen angeboten. Dies gilt insbesondere für den im Internet bedeutsamen Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts.

    Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Sachbearbeiter, ob im konkreten Fall Versicherungsschutz besteht.

  • Bedürftige Personen können Beratungshilfe erhalten, wenn es um außergerichtliche Tätigkeit und Beratung geht. Laden Sie das Beratungshilfeformular* herunter, füllen es aus und geben es mit den erforderlichen Unterlagen der Beratungshilfestelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Sie wohnen. Bei einer anwaltlichen Tätigkeit auf Beratungshilfeschein hat der Rechtssuchende 15 € zusätzlich an den Rechtsanwalt zu zahlen.

    Im gerichtlichen Verfahren wird stattdessen Prozesskostenhilfe gewährt, wenn die Sache Aussicht auf Erfolg hat. Prozesskostenhilfe beantrage ich im Bedarfsfall für Sie. Füllen Sie das Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen* aus und geben es mir samt Anlagen. Bei hohen Streitwerten kann Prozesskostenhilfe auch für "Besserverdiener" in Betracht kommen, zumal bei Ratenzahlungen keine Zinsen berechnet werden.

  • Sofern Sie weder eine Rechtsschutzversicherung haben, noch bedürftig sind, müssten Sie die Anwaltskosten zumindest vorläufig selbst zahlen. Gewinnen sie den Rechtstreit, wird der Gegner aber häufig verpflichtet, auch diese Kosten zu übernehmen.

    Zum besseren Verständnis finden Sie im Folgenden einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen:

    1.
    Erstberatung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung:

    b)
    Eine Erstberatung kostet zwischen 30,00 und 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird angerechnet, wenn es zur weiteren Beauftragung in derselben Angelegenheit kommt. Ich lege einen Stundensatz von 240,00 € zugrunde. Ein Erstgespräch dauert oft nicht länger als 20 Minuten und kostet Sie dann 80,00 € zzgl. Mehrwertsteuer (also 95,20 €).

    b)
    Die sonstigen Kosten richten sich i.d.R. nach dem Streitwert. Wird etwa um den Kauf eines Notebocks für 1.000,00 € gestritten, ist dieser Betrag auch der Gegenstandswert. Die Höhe der Gebühr wird aus der zu § 13 RVG beigefügten Tabelle entnommen. Für der Frage welche Gebühren anfallen ist entscheidend, ob z.B. ein gerichtliches Verfahren stattfindet, es dort zu einem mündlichen Verhandlungstermin kommt oder man sich mit dem Gegner einvernehmlich einigt.

    Mehr zu den anwaltlichen Gebühren, insbesondere der Möglichkeit, Gebühren für bestimmte Streitwerte zu berechnen, finden Sie unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de.

    2.
    Pauschalpreisvereinbarung:

    Bei Beratungsleistungen ist es häufig schwierig, einen konkreten Gegenstandswert festzusetzen. Denken Sie z.B. an das Erstellen Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder die Überprüfung eines Impressums. In diesen Fällen sind pauschale Festpreisvereinbarungen für den Mandanten oft sinnvoller.

    Dabei wird im Vorfeld der Zeit- und Arbeitsaufwand sowie das Haftungsrisiko geschätzt und ein Komplettpreises angeboten. Dies hat für den Mandanten den Vorteil, dass die Kosten von Anfang an verbindlich kalkuliert werden können.

    3.
    Abrechnung nach Stundensätzen:

    Diese Form der Vergütung ist sinnvoll, wenn laufende Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen werden oder ein Pausschalpreis im Vorfeld noch nicht ermittelt werden kann. Dabei wird die zur Bearbeitung notwendige Zeit durch den Anwalt erfasst und nach einem vorab vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Ich selbst lege einen Stundensatz von grds. 240,00 € plus Mehrwertsteuer zugrunde.

Schildern Sie mir einfach Ihr konkretes Anliegen unverbindlich per E-Mail oder Telefon.

Sie erhalten daraufhin ein Angebot über die entstehenden Anwaltskosten. Sie können frei entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen möchten.
RA Roland Rodenberg, Abeggstraße 2, 65193 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)611 409 168; Fax: +49 (0)611 409 188