Beratungsablauf bei Abmahnungen

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben (z.B. wegen Verstoß gegen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Geschmacksmusterrecht), müssen Sie kurzfristig und richtig reagieren.

Verhandlungen ohne eigenen Anwalt sind dabei oft riskant und wenig Erfolg versprechend. Aus Gründen der Kostentransparenz biete ich Ihnen folgendes Vorgehen an:
  • Übersenden Sie mir die Abmahnung zunächst unverbindlich per Mail oder Fax.
  • Sie erhalten daraufhin umgehend einen Kostenvoranschlag.
  • Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, teilen Sie mir dies mit.
  • Ich übersende Ihnen nun Vertretungsvollmacht und Vergütungsvereinbarung.
  • Diese schicken Sie mir bitte unterzeichnet zurück.
  • Ich prüfe die Abmahnung daraufhin im Einzelnen und entwerfen eine individuelle Antwort.
  • Vor dem Versand erhalten Sie mein Schreiben selbstverständlich zur Durchsicht.
Wer ein geringes Einkommen hat (z.B. Geringverdiener, Studenten, Rentner, Arbeitslose) kann beim Amtsgericht seines Wohnortes auch einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Antragsformular und Merkblatt finden Sie hier*.

Den Beratungshilfeschein legen sie mir bitte vor Beginn der Beratung im Original vor.
RA Roland Rodenberg, Abeggstraße 2, 65193 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)611 409 168; Fax: +49 (0)611 409 188